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4. Juni 2003
Es zeuge von mangelndem Respekt vor der Würde Verstorbener, dass der Landtag nicht bereit war, Mindeststandards für die Beisetzung mittelloser Personen gesetzlich festzuschreiben, so Schwab: „Wir sind enttäuscht, dass den Bedenken der Kirchen nicht wirklich Rechnung getragen wurde, obwohl dies von Regierungsseite zugesichert worden war.“ Die Forderung der Kirchen nach einem würdigen Umgang mit den sterblichen Überresten von Menschen werde von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung geteilt. „Schrankenlose Liberalität im Bestattungsrecht wollen nur einzelne“, sagt Schwab. Gleichzeitig begrüßt es die rheinische Kirche ausdrücklich, dass das neue Gesetz nun ein Recht auf Bestattung von Tot- und Fehlgeburten unabhängig vom Geburtsgewicht festschreibt, wenn ein Elternteil dies wünscht. Insgesamt aber geht die Evangelische Kirche im Rheinland davon aus, dass das neue Gesetz aufgrund seiner negativen Auswirkungen in der Praxis bald wieder überarbeitet werden muss. In anderen europäischen Ländern wie z. B. Spanien werde bereits die Wiedereinführung des sogenannten „Friedhofszwanges“ erwogen, weil in den Wäldern zunehmend verwahrloste Urnen aufgefunden werden. Auch Proteste Dritter werde es geben, wenn zukünftig etwa in unmittelbaren Nähe eines Erholungssuchenden legal die Asche Verstorbener auf eine öffentlich zugängliche Wiese gestreut wird. www.ekir.de |
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