Landessynode 2004
Jede und jeder ist zum Abendmahl geladen

(Foto: In seinem ersten "Bericht über die für die Kirche bedeutsamen Ereignisse" nahm Präses Schneider Stellung zu Themen aus Politik, Gesellschaft und rheinischer Kirche)

In der rheinischen Kirche darf niemand vom Abendmahl ausgeschlossen werden. Das hat die Landessynode 2004 bekräftigt. Damit zieht die Evangelische Kirche im Rheinland die Konsequenz aus der ersatzlosen Streichung der "Kirchenzucht-Artikel" in der Kirchenordung im Jahr 1996. "Darf die Kirche vom Mahl des Herrn ausschließen?" heißt das Papier, das die Synode angenommen hat - und sozusagen mit Nein beantwortet.

Zum Hintergrund: Für viele Christinnen und Christen ist das Abendmahl die zentrale Feier in ihrem Glaubensleben. Hier wird Gemeinschaft mit Gott und anderen Gläubigen sowie Sündenvergebung erfahren. Für viele ist die Feier des Abendmahls ein ganz besonders heiliger Augenblick, der geschützt werden muss.

So entstanden in der Geschichte Regelungen, wie eine unangemessene Teilnahme am Abendmahl ausgeschlossen werden könne. Im Mittelalter wurde unter anderem deshalb die "Kirchenzucht" entwickelt. Aus der positiven Absicht, das heilige Abendmahl vor unangemessener Teilnahme zu schützen, entwickelte sich in einigen Gemeinden auch ein Missbrauch. Unliebsame Mitglieder konnten mit der Berufung auf die "Kirchenzucht" vom Abendmahl ausgeschlossen werden.

Die Evangelische Kirche im Rheinland hat das Instrument der Kirchenzucht 1996 aufgehoben. Nun wird mit Berufung auf das Neue Testament und das Vorbild Jesu auch konsequent der Ausschluss vom Abendmahl abgelehnt. Jesus hat mit Sündern und Randgruppen der Gesellschaft zusammen gegessen und gefeiert. "Wer zu mir kommt, den werde ich nicht hinausstoßen" (Joh 6,37). Hier wird ein zu tiefst evangelisches Verständnis greifbar. Zum Abendmahl sind nicht die Reinen, Guten, Erlösten geladen, sondern die Mühsamen und Beladenen, die erst durch Gottes Gnade Erlösung erfahren.

Gott nimmt alle Menschen an, wie sie sind, aber er lässt sie nicht wie sie sind. Die Buße, die Umkehr ist nicht Bedingung der Sündenvergebung, sondern die "Frucht" und fröhlich Folge. Diese theologische Einsicht wird konsequent auf die Feier des Abendmahls übertragen. Alle sind an den Tisch des Herrn eingeladen, egal welcher Konfession und welcher Lebenssituation sie stehen. Nur jeder selbst kann sich dieser Einladung verschließen.

Dieses Abendmahlsverständnis erlaubt es auch, dass in Rheinland Kinder das Abendmahl mitfeiern dürfen. Noch kann jede Gemeinde dies in der Praxis unterschiedlich handhaben. Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland ist nun durch den Beschluss beauftragt, ihre Position in ökumenischen Gesprächen mit anderen Kirchen darzulegen, da gerade in katholischer, orthodoxen, aber auch freien Kirchen teilweise ein anderes Verständnis des Abendmahls vorherrscht. Abendmahlsgemeinschaft hat die rheinische Kirche mit den Kirchen der Leuenberger Konkordie, der Evangelisch-methodistischen Kirche, den mennonitischen Gemeinden und der United Church of Christ in den USA und Kanada. (EKiR.de, 15.1.2004)

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