3. Planungsskizzen

3.2.3.1. Leitung

Das Presbyterium beruft einen Satzungsausschuss zur Erarbeitung einer Gemeindesatzung. Zielperspektive für deren Geltungsbeginn ist der 01.01.2007.

Inhalt der Gemeindesatzung ist unter anderem:

  • Der Personalausschuss entscheidet im Rahmen der Satzung über Einstellungen, Höhergruppierungen, Fortbildungs – und Supervisionsanträgen u.ä.. Er koordiniert und initiiert Mitarbeitergespräche. Er tagt mindestens 1x im Quartal und arbeitet eng mit dem Sachbearbeiter der Gemeinde und der Personalsachbearbeitung zusammen. Die Verwaltung erarbeitet Vorlagen für den Ausschuss. Anträge sind über die/den Vorsitzende(n) des Presbyteriums an den Personalausschuss zu stellen.
  • Der Finanzausschuss erhält im Rahmen der Satzung und des genehmigten Haushaltes Beschlusskompetenz. Der Finanzausschuss tagt mindestens 3x im Jahr. Die Verwaltung erarbeitet Vorlagen und Informationen für den Ausschuss. Anträge sind über die/den Vorsitzende(n) des Presbyteriums an den Finanzausschuss zu stellen.
  • Der Bauausschuss kann im Rahmen der Satzung und des genehmigten Haushaltes finanzwirksame Beschlüsse bis 5.000,-€ fassen. Die Finanzkirchmeisterin/der Finanzkirchmeister hat ein Vetorecht zu Fragen der Finanzierung. Insbesondere gilt dies in allen Fällen, bei denen die Möglichkeit besteht,  dass geplante Baumaßnahmen nicht oder nicht hinreichend durch den Haushaltsplan gedeckt sind. In diesem Fall kommt die Angelegenheit in die Presbyteriumssitzung. Der Ausschuss tagt mindestens 3 x im Jahr. Die Verwaltung erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Architekten Vorlagen und Informationen für den Ausschuss. Anträge sind über die/den Vorsitzende(n) des Presbyteriums an den Bauausschuss zu stellen.
Bezüglich des Presbyteriums und seiner Ausschüsse ist folgendes geplant:
  • Die Gremien werden gestrafft. Das bedeutet eine Verringerung der Ausschussmitglieder und eine Zusammenlegung von Verantwortung für alle Verbandsgemeinden gegenüber bestimmten Gremien.
  • Eine abgestimmte Jahres – Terminplanung der Ausschüsse (Erstellung spätestens Dezember für das nachfolgende Jahr) wird eingeführt und den Mitarbeitenden der Gemeinde zur Kenntnis gebracht
  • In den Presbyteriumssitzungen werden Arbeitsbereiche der Gemeinde regelmäßig vorgestellt
  • Die Sitzungsprotokolle werden verändert: Konzentration auf Ergebnisprotokolle mit Ausnahme kontrovers geführter Diskussionen; Beschlüsse eines Ausschusses werden im Rahmen der Protokolle einheitlich besonders gekennzeichnet; auf ausführliche Beratungsunterlagen, die bereits bei der Einladung versandt werden, wird verzichtet; Beschlüsse von Ausschüssen werden bei Presbyteriums – Einladungen in einer gesonderten Liste zusammengefasst aufgeführt.

3.2.3.2 Ehrenamt – Hauptamt

3.2.3.2.1 Arbeit mit Ehrenamtlichen

Gewinnung:

  • Gewinnung von Ehrenamtlichen über eine Gabenbörse, Werbung und direkte Ansprache.
  • Ehrenamtliche werden auch projektbezogen und somit befristet gesucht.

Strukturen und Verantwortlichkeiten:

  • Die in der Gemeinde Verantwortlichen des für ein Engagement in Frage kommenden Arbeitsbereiches klären in einem Gespräch mit den möglichen Ehrenamtlichen deren Motivation, Gabe, Bedürfnis zur Ausübung ihrer Tätigkeit.
  • Alle ehrenamtlich Tätigen haben hauptamtliche Ansprechpartnerinnen und - partner.
  • Die Hauptamtlichen fördern das selbstständige Handeln der Ehrenamtlichen, treten Verantwortung ab, definieren gemeinsam mit den Ehrenamtlichen deren Aufgabengebiete und Kompetenzen.

Dankstrukturen:

  • Dankabende finden einmal jährlich im Bezirk und alle zwei Jahre für die gesamte Gemeinde statt.
  • Die Ehrenamtlichen werden auf Fortbildungsangebote aufmerksam gemacht. Die Fortbildungskosten trägt die Gemeinde.
  • Alltägliche Wertschätzung durch gute Informationspolitik, freundliche Ansprache, Wahrnehmen der Probleme und Fragen der Ehrenamtlichen, um eine gute Arbeitsatmosphäre zu schaffen. Die seelsorgerliche Begleitung durch Hauptamtliche ist wichtiger Bestandteil der Arbeit mit Ehrenamtlichen.

Leistungen der Gemeinde:

  • Ehrenamtliche werden im Gottesdienst in ihr Amt eingeführt und für die Arbeit gesegnet. Bei Dienstjubiläen bzw. beim Ausscheiden werden sie geehrt und wird ihnen gedankt (Blumenstrauß, Gutschein, o.ä.).
  • Die Gemeinde erstattet den Ehrenamtlichen Auslagen und Kosten, die sie für ihre Tätigkeit in der Gemeinde aufbringen.
  • Die Ehrenamtlichen sind bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit durch die Gemeinde versichert.
  • Die Ehrenamtlichen werden regelmäßig schriftlich auf ihre Rechte und Pflichten hingewiesen.
  • Die Ehrenamtlichen werden in das jeweilige Gemeindehaus und seine Notfallvorrichtungen eingewiesen.
  • Ehrenamtliche gleicher Arbeitsbereiche und Themenschwerpunkte werden von Hauptamtlichen in überbezirklichen Treffen begleitet.
  • Die Ehrenamtlichen und ihre Arbeit werden im WIR vorgestellt.

3.2.3.2.2. Arbeit mit Hauptamtlichen

  • Hauptamtliche werden im Gottesdienst in ihr Amt eingeführt und für die Arbeit gesegnet. Bei Dienstjubiläen bzw. beim Ausscheiden werden sie geehrt und wird ihnen gedankt (Blumenstrauß, Gutschein, o.ä.).
  • In den Bezirken 1 – 3 finden regelmäßig Dienstgespräche mit allen Mitarbeitenden (mit Ausnahme der Kindertagesstätten – Mitarbeitenden) statt.
  • Pfarrerin und Pfarrer führen regelmäßige Dienstgespräche.
  • Die Hauptamtlichen bilden sich bei anteiliger Kostenerstattung im Rahmen des Haushaltsplanes regelmäßig fort.
  • 1x jährlich findet ein Mitarbeitendengespräch statt.
  • 1 – 2 x jährlich findet ein halbtägiger Mitarbeitendentreff statt ( warum arbeite ich in der Kirche? Folgen meiner Arbeit in einer Gemeinde. Identifikationstraining)
  • Die Hauptamtlichen werden durch den Personalausschuss, das Presbyterium und die Pfarrer gestärkt, begleitet und motiviert durch ein ehrliches Miteinander. Es findet eine klare Abgrenzung der Aufgabenbereiche statt.

3.2.3.4. Verkündigung – eine bunte Gottesdienstlandschaft

Da der Musik einerseits eine wesentliche Bedeutung in der Gestaltung von Gottesdiensten zukommen soll und andererseits die Stellenbesetzung und der Umfang beschränkt ist, werden Wege der Kompensation gesucht:

Neben der erfolgreichen regelmäßigen Chorarbeit werden Partner gesucht

  • Für Musicalprojekte
  • Als Band im Jugendgottesdienst
  • Musikalische Gestaltung und Begleitung besonderer Gottesdienste von Gastchören auf Honorarbasis
  • Der Gemeinde nahestehende Musizierende für musikalische Ausgestaltung von Gottesdiensten

3.2.3.9. Kooperationen – hier: Partnerschaften

Um die Ziele - das gegenseitige Wahrnehmen und Erfahren anderer Lebenswelten, die Ermutigung in schweren Zeiten und das Kennenlernen missionarischer Kompetenz – realisieren zu können, ist das Folgende angedacht:

  • Die Tradition der jährlich wechselseitigen Gemeindebesuche und des gemeinsamen Fürbittengebetes im Jahresschluss – Gottesdienst werden beibehalten.
  • Gemeindefreizeiten in geographischer Nähe der Partnergemeinden werden bevorzugt organisiert.
  • Ein gemeinsames Projekt mit den  Partnergemeinden wird gesucht
  • Mittels thematischer Arbeit wird das Wissen um die Partnergemeinden wach gehalten und Interesse an und für diese Arbeit geweckt.
Service
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