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Ein Beitrag von Lothar Beckers
Lange Zeit hatte man im Gebiet von Jülich, zu dem Gladbach gehörte, gehofft, die Einheit der katholischen Kirche durch innere Reformen aufrecht erhalten zu können. Herzog Wilhelm V. von Jülich, Kleve und Berg (Regierungszeit 1539–1592) erlaubte in seinen Ländern die Priesterehe und den Laienkelch und eine Kombination von katholischer Messfeier mit evangelischem Predigtteil. Auch die Äbte im Stadtgebiet von Gladbach tolerierten reformkatholische Bestrebungen. Eine Kirchenordnung, die von dem württembergischen, lutherischen Reformator Johannes Brenz beeinflusst war, eine Agende und ein Katechismus lagen seit Anfang 1567 als Entwurf von 24 Persönlichkeiten aus allen Lagern vor. Lutheraner standen für den Herzog nicht außerhalb der katholischen Kirche und durften ihre Ämter ungehindert ausüben. Die Beschlüsse des Konzils von Trient (1563), das die Protestanten von seinen Beratungen ausgeschlossen hatte, zerstörte allerdings die Hoffnung auf einen Kompromiss zwischen altgläubigen Katholiken und reformatorisch Gesinnten. Die Gegenreformation setzte sich am Düsseldorfer Hofe in zunehmendem Maße durch und verdrängte die reformwilligen Kräfte aus ihren Ämtern. Die katholischen Bischöfe und Äbte wurden auf die Beschlüsse von Trient verpflichtet. Protestantisch gesinnte Pfarrer mussten aus dem katholischen Pfarrdienst ausscheiden. Die Obrigkeit befahl den Besuch der katholischen Messe. Das Lesen deutscher Bibeln, Psalmen, Katechismen und Gebet- und Gesangbücher wurde verboten. Die Spanier, die an den Grenzen standen, übten vor allem seit 1567 durch den gefürchteten Herzog Alba zusätzlichen gegenreformatorischen Druck aus. In dieser Situation kehrten viele Sympathisanten eines reformatorischen Glaubensverständnisses in Gladbach und Umgebung der katholischen Kirche den Rücken und schlossen sich mit Kräften, die sich schon vorher vom Katholizismus entfernt hatten, zu calvinistischen Gemeinden zusammen. Der Calvinismus war im Laufe der Sechzigerjahre aus der Kurpfalz an den Niederrhein gekommen und erhielt Verstärkung durch die niederländischen Glaubensflüchtlinge nach dem gescheiterten Aufstand von 1566/67. Die calvinistischen Gemeinden übernahmen die kurpfälzische Kirchenordnung und den Heidelberger Katechismus als ihre Bekenntnisschrift. Die Organisation in Presbyterien und Synoden wurde von den niederländischen Reformierten übernommen. Die Gladbacher Gemeinde der Reformierten musste als „heimliche Gemeinde“ im Untergrund arbeiten und schloss sich mit Nachbargemeinden zum „Gladbacher Quartier“ zusammen. 1572 werden die Reformierten aus Gladbach erstmalig im Protokoll des Quartierkonvents von Randerath erwähnt. |
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