Ein Beitrag von Lothar Beckers
Die Gladbacher Reformierten im Spannungsfeld des Jülich-Klevischen Erbfolgestreites

Wenn zwei sich streiten …

"Das darf doch wohl nicht wahr sein!“ Kopfschüttelnd hält der Wirt der Gaststätte „Im schwarzen Horn“ dem reformierten Ältesten Hendrik Lüps den Bußgeldbescheid des Vogtes hin. Der Wirt soll eine hohe Geldstrafe zahlen, weil in seiner Gaststätte ein reformierter Gottesdienst gefeiert worden war. Der vom Landesherren, dem Grafen von Pfalz-Neuburg eigenhändig unterzeichnete Zahlungsbefehl ist gleichzeitig an die reformierte Gemeinde gerichtet. „So sieht Herrenrecht aus. Das Konsistorium wird darüber verhandeln“, kommentiert Lüps.

Dieser Fall beschäftigte das Leitungsgremium der Reformierten in den Sitzungen vom 16. Dezember 1617, sowie am 27. Januar und am 10. Februar  1618. Die auferlegte Geldstrafe wurde vom Gastwirt und der reformierten Gemeinde gemeinsam getragen.

Wie hatte es so weit kommen können? 1609 war die von den neuen lutherischen Landesherren zugesicherte Religionsfreiheit für alle Konfessionen auch von den Gladbacher Reformierten enthusiastisch als neue „Zeit gnadenreicher Freiheit“ gefeiert worden. Rasch ging man an den Aufbau der öffentlichen Gemeinde. Für einen Kirchbau, der sofort ins Auge gefasst wurde, fehlten vorerst die finanziellen Mittel. Mit Henricus Wullius (geb. 1583) wählte die Gemeinde im Januar 1610 einen Prediger, der schon 1609 in Gladbach öffentlich tätig gewesen war. Wullius legte 1611 ein noch vorhandenes Kirchenbuch, ein Tauf- und ein Trauregister an. Wegen einer schweren Erkrankung musste er bereits im September 1611 aus dem Gemeindedienst ausscheiden. Er starb am 6. Dezember 1611 in seiner Heimatstadt Hamm.

Die Gottesdienste hatten zunächst in den Häusern der Gemeindeglieder stattgefunden. Auf Befehl der beiden Landesherren wurde gegen den Widerstand der Stadtobrigkeit die Stadthalle den Reformierten für ihre Gottesdienste zur Verfügung gestellt. Im Juni 1612 kam es bei einem Sonntagsgottesdienst zu einer Störung durch Randalierer, die das Gestühl demolierten und die Kanzel unter den Galgen stellten. Später wurde die Kanzel in eine Grube geworfen. Die Landesherren nahmen sich der Sache an und veranlassten, dass Mitte August 1612 die Stadthalle wieder von den Reformierten genutzt werden konnte. Eine neue Kanzel wurde angeschafft. Trotzdem nahmen die Störungen weiterhin kein Ende. In einem Konsistorialprotokoll vom 7. Juli 1613 konstatieren die Ältesten, dass die Stadthalle zu klein sei und zu hohe Kosten verursache.

Landespolitische Veränderungen führten zu einer erheblichen Verschlechterung der Situation der Reformierten in Gladbach. Zunächst hatte Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg eine bayrische, katholische Prinzessin geheiratet und war im Juli 1613 zunächst heimlich, dann im Mai 1614 öffentlich vom Luthertum zur katholischen Konfession übergetreten. Damit sicherte er sich die Unterstützung des Kaisers und der Katholischen Liga. Sein Miterbe in Jülich-Kleve-Berg und Mark, der brandenburgische Kurfürst, war vom Luthertum zu den Reformierten übergetreten. Er fand Unterstützung bei der Protestantischen Union, den Niederlanden und England. 1614 kam es zum Jülich-Klevischen Erbfolgekrieg, in den die jeweils verbündeten Militärblöcke eingriffen. Der spanische Heerführer Spinola eroberte ab August 1614 zahlreiche Städte im Rheinland. Im Vertrag zu Xanten vom 14.November 1614 wurde die gemeinsame Regierung und Verwaltung des jülich-klevischen Erbes beendet. Die zugesicherten Religionsfreiheiten von 1609 sollten beibehalten werden. Pfalz-Neuburg, das nun die alleinigen Regierungsbefugnisse für Jülich und Berg hatte, deutete allerdings die Religionsreversalen von 1609 durch seine Räte nun anders. Anerkannt werden sollten nur Gemeinden, die 1609 bereits öffentlich waren.

In Gladbach war seit Weihnachten 1614 eine spanische Garnison stationiert, die die Reformierten drangsalierte und schikanierte. Der seit Frühsommer 1612 in Gladbach tätige Prediger Sergius Poppinghausen musste Gladbach verlassen und konnte bis März 1615 noch in Rheindahlen bleiben, wo eine holländische Besatzung lag. Gottesdienste waren nur noch in Privathäusern und Scheunen möglich. Die Spanier wurden in den Privathäusern der Reformierten einquartiert, um diese zu kontrollieren. Bis ca. 1629/30 blieben die Spanier in der Stadt.

Vom März 1615 bis Juni 1617 mussten die Gladbacher sich nach Rheydt orientieren, wo auch die Trauungen und Taufen stattfanden. Ab Juli 1617 bis November 1623 betreuten zunächst Waldnieler Prediger die Gladbacher mit. Ab 1623 war der Prediger Peter Buschmann aus Brüggen für die Gladbacher Reformierten tätig. Ein Gottesdienst in einer Scheune außerhalb der Stadt kurz vor Pfingsten 1624 war an die Spanier verraten worden. Sie misshandelten die Gemeindeglieder und den Prediger Buschmann, der damals knapp dem Tode entging. Im Februar 1625 musste er seinen Dienst in Gladbach beenden. Von 1625 bis 1635 war als vorerst letzter Prediger in Gladbach Johannes Herzogenrath tätig. Aus dieser Zeit liegen uns wenige Nachrichten vor.

Im Jahre 1627 verbot der Landesherr unter klarem Verstoß gegen die Vereinbarungen von 1609 alle Gottesdienste der Reformierten in Gladbach. Ab diesem Zeitpunkt mussten sich die Gladbacher für fast ein halbes Jahrhundert nach Rheydt orientieren.

Im Westfälischen Frieden von 1648 wurde der 1.1.1624 als Normaljahr festgelegt, in dem öffentliche Gottesdienste nachgewiesen werden mussten. 1666 wurde das Xantener Provisorium von 1614 als endgültige Regelung des Jülich-Klevischen Erbfolgestreites bestätigt. Die Reformierten in Gladbach konnten 1667 die nötigen, notariell beglaubigten Zeugenaussagen für den öffentlichen Gottesdienst, sowie weitere Amtshandlungen im Jahre 1624 erbringen. Damit konnten sie ihr Recht auf Religionsfreiheit von 1609 nach Jahrzehnten der Unterdrückung erfolgreich behaupten.

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