Ein Beitrag von Lothar Beckers
Der grosse Gladbacher Kirchenstuhlstreit

StühleAm 24. Juni 1755 endete der „Große Gladbacher Kirchenstuhlstreit“, der jahrelang die reformierte Gemeinde in zwei unversöhnliche Lager gespalten hatte.

Angefangen hatte alles nach einem Weihnachtsgottesdienst des Jahres 1748. Der Diakon Heinrich Wynandts bat den Pfarrer Paulus Schmids um Erlaubnis, gegen eine finanzielle Entschädigung einen „Privatstuhl“ für seine Mutter hinter den Frauenbänken aufstellen zu dürfen. Ungewöhnlich war diese Bitte nicht, da seit den Anfangsjahren der Kirche am Fliescherberg Kirchengestühl nur in geringer Menge vorhanden war. Viele Gemeindeglieder aus der nahen Stadt brachten daher ihre Privatstühle und –bänke schon seit langem von zu Hause mit.

Einwände gegen den Privatstuhl schienen weder der Pfarrer noch das Konsistorium zu haben. Lediglich ein Ältester aus dem ländlichen Teil der Gemeinde protestierte vehement gegen den neuen Privatstuhl. Es gelang ihm, die Vertreter der ländlichen Gemeindeteile hinter sich zu bringen. Das Konsistorium entschied mit fünf gegen vier Stimmen die Aufstellung des neuen Stuhls.

Nun bildeten sich in der Gemeinde eine „Stadtpartei“ und eine „Landpartei“. Dem Pfarrer wurde Bestechlichkeit vorgeworfen. Auch eine einberufene Gemeindeversammlung brachte keine einvernehmliche Lösung. Die „Landpartei“ forderte mittlerweile die Entfernung aller Privatstühle und –bänke bzw. deren Überführung in Gemeindeeigentum.
Die Härte, mit der der Streit ausgetragen wurde, zeigte, dass eine tiefe soziale Kluft zwischen den privilegierten Stadtbürgern und den Gemeindegliedern außerhalb der Stadtmauern, die sich schon seit langem zurückgesetzt fühlten, bestand.

In der Folgezeit beschäftigte der Streit alle kirchlichen Instanzen über Jahre hinweg. Weder der Konvent der III. Klasse der Provinzialsynode, noch die Jülicher Provinzialsynode, noch die Generalsynode schafften es den Streit zu schlichten.
Die Generalsynode empfahl Kirchenzuchtmaßnahmen wie Ausschluss vom Abendmahl und Taufpatenamt, sowie Verweigerung von Leichenpredigten und Trauungen gegenüber der „Landpartei“. Der Pfarrer und die Mehrheit des Gladbacher Konsistoriums machten schon bald Gebrauch von diesen Maßnahmen. Die „Landpartei“ reagierte mit gewaltsamen Übergriffen gegen den Pfarrer und Älteste der „Stadtpartei“ und drohte damit, die weltliche Obrigkeit einzuschalten.

Bisher war es Grundsatz der reformierten Kirche gewesen, alle kircheninternen Konflikte durch kirchliche Instanzen zu regeln. Nun wurde damit gebrochen. Die „Stadtpartei“ und der Präses der Generalsynode wendeten sich an die preußische Regierung zu Kleve, damit diese bei der kurfürstlichen Regierung zu Düsseldorf vorstellig werden sollte. Landesherr war der katholische Kurfürst von Jülich-Berg, Schirmherr der Evangelischen im Jülicher Land war der evangelische König von Preußen. Der Präses der Generalsynode musste dem preußischen König, der dringend eine gütliche Einigung der Streitparteien empfahl, regelmäßig Bericht erstatten. Die „Landpartei“ hatte mittlerweile einen bezahlten Juristen eingeschaltet.

Die Regierung in Düsseldorf beschäftigte sich jahrelang mit dem Fall. Zuletzt kam es zu einem Vergleich, der in den wesentlichen Punkten der „Landpartei“ Recht gab. Gegen den Pfarrer und Älteste der „Stadtpartei“ wurden erhebliche Bußgelder verhängt. Die Prozesskosten und Folgekosten belasteten die Gemeindekasse über viele Jahre. Die „Landpartei“ hatte einen Pyrrhussieg erzielt. Der lachende Dritte war die katholische Landesregierung, die in diesem Präzedenzfall die lange bewahrte Autonomie der evangelischen Gemeinden in ihrem Lande empfindlich beeinträchtigen konnte.

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